Allgemeine Informationen für Heilpraktiker:innen

Werbung ist für Heilberufe – wie oftmals falsch vermutet – erlaubt! Nichtsdestotrotz müssen Sie einiges beachten. Damit Sie nicht in die Stolperfallen geraten, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Dinge zusammengetragen, auf die Sie achten müssen.

Grundsätzlich müssen Sie folgende Gesetze und Verordnungen beachten:

Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO

hre Webseite muss den DSGVO-Anforderungen entsprechen, darunter die Einholung von Einwilligungen, Bereitstellung einer Datenschutzerklärung und Sicherung der Daten.

Impressumspflicht

Ihre Webseite muss ein Impressum enthalten, das den Namen und die Kontaktdaten des / der Betreiber:in gemäß den gesetzlichen Anforderungen angibt.

Urheberrecht

Verwenden Sie keine Inhalte auf Ihrer Webseite ohne die nötigen Rechte oder Lizenzen. Und geben Sie diese ggf. auf den richtigen Stellen an.

Für Heilpraktiker:innen gelten noch einmal spezielle Regelungen:

Heilmittelwerbe-Gesetz - HWG

Gilt seit 1965. Ziel: - die Gesundheit des Verbraucher*in schützen. - vor zweifelhafter Werbung schützen

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - UWG

Für alle Branchen relevant. Soll Verbraucher*innen und Mitbewerber*innen vor unfairen Wettbewerbsmethoden schützen.

die jeweilige Berufsordnung

Je nach Berufsverband sind noch spezifische Regelungen zu beachten.

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