Allgemeine Informationen für Heilpraktiker:innen
Werbung ist für Heilberufe – wie oftmals falsch vermutet – erlaubt! Nichtsdestotrotz müssen Sie einiges beachten. Damit Sie nicht in die Stolperfallen geraten, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Dinge zusammengetragen, auf die Sie achten müssen.
Grundsätzlich müssen Sie folgende Gesetze und Verordnungen beachten:
Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO
hre Webseite muss den DSGVO-Anforderungen entsprechen, darunter die Einholung von Einwilligungen, Bereitstellung einer Datenschutzerklärung und Sicherung der Daten.
Impressumspflicht
Ihre Webseite muss ein Impressum enthalten, das den Namen und die Kontaktdaten des / der Betreiber:in gemäß den gesetzlichen Anforderungen angibt.
Urheberrecht
Verwenden Sie keine Inhalte auf Ihrer Webseite ohne die nötigen Rechte oder Lizenzen. Und geben Sie diese ggf. auf den richtigen Stellen an.
Für Heilpraktiker:innen gelten noch einmal spezielle Regelungen:
Heilmittelwerbe-Gesetz - HWG
Gilt seit 1965. Ziel: - die Gesundheit des Verbraucher*in schützen. - vor zweifelhafter Werbung schützen
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - UWG
Für alle Branchen relevant. Soll Verbraucher*innen und Mitbewerber*innen vor unfairen Wettbewerbsmethoden schützen.
die jeweilige Berufsordnung
Je nach Berufsverband sind noch spezifische Regelungen zu beachten.
Checkliste für Sie
Tragen Sie sich in unsere Newsletterliste ein und erhalten Sie umgehend die kostenlose Checkliste