Werbung ist für Heilberufe – wie oftmals falsch vermutet – erlaubt! Nichtsdestotrotz müssen Sie einiges beachten. Damit Sie nicht in die Stolperfallen geraten, habe ich Ihnen hier die wichtigsten Dinge zusammengetragen, auf die Sie achten müssen.

Grundsätzlich gelten drei Gesetze bzw. Verordnungen, die wir beachten müssen:

Heilmittelwerbegesetz - HWG

Gilt seit 1965. Ziel: - die Gesundheit des Verbraucher*in schützen. - vor zweifelhafter Werbung schützen

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - UWG

Für alle Branchen relevant. Soll Verbraucher*innen und Mitbewerber*innen vor unfairen Wettbewerbsmethoden schützen.

die jeweilige Berufsordnung

Je nach Berufsverband sind noch spezifische Regelungen zu beachten.

Was ist NICHT erlaubt?

  • Sie dürfen keine Garantien oder Heilsversprechungen geben. Benutzen Sie also bitte keine Redewendungen und Sätze wie „Meine Methode heilt Ihre Leiden zu  x%“ oder „Ich garantiere Ihnen eine Linderung Ihrer Schmerzen“. Dies können Sie nicht garantieren und dürfen Sie damit auch nicht schreiben oder sagen.
  • Finger weg von „Geld zurück“ Versprechen!
  • Sie können auch nicht garantieren, dass Ihre Methode keine Nebenwirkungen oder schädlichen Auswirkungen haben kann. Auch dass können Sie nicht einschätzen und dürfen das nicht versprechen!
  • Ihre Methode bzw. Therapie ist meist nicht schulmedizinisch erwiesen, bzw. evtl. in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit umstritten. Daher ist es Ihnen untersagt mit der Wirkung Ihrer Therapie zu werben.
  • Sprechen Sie nicht von „Blockaden“ oder „blockiert“.
  • Beeinflussen Sie bitte nicht dahingehend, dass Sie die „letzte Rettung“ wären. D.h. werben Sie nicht mit Erzählungen darüber, dass Ihre Patient*innen schon alles mögliche versucht haben und letztendlich bei Ihnen angekommen sind.
  • Manchesmal sind Sie vielleicht versucht den Konjunktiv zu verwenden? Beispielsweise mit: „Meine Methode XY  könnte das Leiden XZ erleichtern“. Dies gilt auch nicht! Also bei der Wirkweise Ihrer Methode auch kein Konjunktiv!
  • Vermeiden Sie Fremdwörter oder nicht geläufige Methodennamen oder erklären Sie diese.
  • Über die Inhaltsstoffe von Medikamenten oder die Methodik Ihrer Behandlung dürfen Sie keine falschen Aussagen treffen.
  • Das gleiche gilt bei Aussagen über Sie und Ihr Leistungsangebot. Bei der Bezeichung als Heilpraktiker*in z.B. auf die genaue Bezeichung achten.
  • Auch bei den Angaben zu Ihren Praxisräumen müssen Sie acht geben. So ist eine Bezeichnung wie „Zentrum“ oder „Institut“ – wenn Sie nicht der Ausstattung und Personenanzahl entspricht –  irreführend und dementsprechend nicht erlaubt.
  • Bei Fachvorträgen oder Fachartikeln müssen Sie darauf achten, dass Sie kein Werbevortrag werden und Sie dem Vorwurf der Schleichwerbung ausgesetzt sind.
  • Homöopathische Medikamente dürfen Sie nicht bewerben.
  • Werbung, die sich an Kinder unter 14 Jahre richtet, ist verboten.
  • Werbung mit nicht wissenschaftlichen Gutachten, fachlichen Publikationen oder Zeugnissen sind untersagt
  • Werbung zur Fernbehandlung ist untersagt. Beispielsweise ist eine telefonische Beratung für eine Person, die Sie noch nie zu Gesicht bekommen haben, nicht erlaubt
  • Abbildungen von Körperteilen, die abstoßend, irreführend oder missbräuchlich benutzt werden, sind verboten
  • Fotos und Grafiken unterliegen dem Urhebergesetz (UrhG). Das bedeutet, dass Sie Bilder und Grafiken, die Sie nicht selbst erstellt haben, nicht benutzen dürfen. Für diese benötigen Sie Lizenzen, so wie Sie diese z.B. bei Stockplattformen wie Adobe Stock erwerben können.
  • Sie dürfen nicht mit den Krankengeschichten Ihrer Patient*innen werben, wenn diese missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind und daraus eine falsche Selbstdiagnose abgeleitet werden kann.
  • Sie dürfen keine berühmten Personen angeben, um für Ihre Methode zu werben
  • Sie dürfen auch nicht beanspruchen, dass die Gesundheit Ihres Klient*in beeinträchtigt wird, wenn Ihre Methode oder Behandlung nicht benutzt wird
  • Sie dürfen keine Proben oder Gutscheine für Ihre Behandlung ausgeben. Ausnahme ist es, wenn Klient*innen z.B. von sich aus einen Geschenkgutschein von Ihnen haben wollen
  • Finger weg von Preisausschreibungen und Verlosungen. Dies ist als Werbung für Sie verboten!
  • Das UWG schreibt weiterhin vor, dass Sie nicht vergleichend tätig sein dürfen. Dies würde nur gelten, wenn der Vergleich fair ist. Da dies aber nur sehr schwer zu definieren ist, lassen Sie lieber die Finger davon. Werben Sie also beispielsweise nicht damit, dass Ihre Behandlung besser ist als die der Mitbewerberin XYZ.
  • Werbung bei folgenden Krankheiten, Leiden oder Problemen sind tabu: krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, Entbindung  oder des Wochenbetts, bei meldepflichtigen Krankheiten oder -erregern, bei bösartigen Neubildungen oder auch bei Suchtkrankheiten.
  • Sie dürfen nicht belästigenden Methoden werben, d.h. unaufgeforderte Telefonanrufe. Bei der Newsletterwerbung gibt es einiges zu beachten. Näheres hierzu unter >> Newsletter versenden

 

Beispiele

Hier sind Praxisbeispiele, von immer wieder auftretetenden Fragen:

Ich möchte ein Bild, dass ich im Internet über google gefunden habe benutzen. Geht das?

Nein, Sie dürfen nicht ungefragt Bilder aus dem Internet nutzen. Besser ist es, wenn Sie eigene Bilder nutzen oder diese über sogenannte Stockplattformen, wie Adobe Stock, Shutterstock, iStock benutzen.

Auf einem Bild, dass ich aufgenommen habe, sind Personen erkennbar. Darf ich dieses Bild nutzen?

Wenn Sie keine Einwilligung der abgebildeteten Personen haben, dann ein klares Nein. Es liegt dann ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) vor. Bei Fotos, die Sie über eine Stockagentur erworben haben, ist die Einwilligung meist mitenthalten.

Ich habe gehört, dass ich Fotos von kostenfreien Fotoportalen, wie etwa pixabay nicht nutzen darf. Stimmt das?

Bei den Lizenzangaben bei den Fotos steht immer dabei für welche Zwecke das (kostenfreie) Foto benutzt werden darf. Pixabay selbst schreibt hierzu: "Pixabay ist eine kreative Community, die Bilder und Videos frei von Urheberrechten mit anderen teilt. Alle Inhalte werden unter der Pixabay Lizenz veröffentlicht, was eine sichere Verwendung selbst für kommerzielle Zwecke ermöglicht. Eine Quellenangabe ist freiwillig."

Ich biete eine Behandlung zur Rauchentwöhnung an. Darf ich mit einem Bild eines Raucherbeins werben?

Nein, ein Bild, dass abstoßend oder msisbräuchlich benutzt werden kann, darf nicht geworben werden. Bitte unterlassen Sie solche Bilder.

Bildern von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden ist untersagt.

Auch sogenannte Vorher - Nachher Bilder sind nicht erlaubt.

Ich bin Physiotherapeutin und habe Bilder von mir auf meiner Webseite in Berufskleidung. Darf ich das?

Seit der Reform des Heilmittelgesetzes (HWG) im Jahr 2012 darf auch mit Berufskleidung abgebildet werden.

Was darf auf das Foto und was nicht?

Auf alle Fälle müssen Sie darauf achten, dass es nicht zu "medizinisch" aussieht. Bitte vermeiden Sie, dass Sie zusammen mit Ihrer Klientin zu sehen sind. Bei Fotos für Behandlungen (Chiropraktik, Massagen etc..) rein auf dekorative Bilder achten, also z.B. Hand auf Knie oder Rücken. Die Person als solche sollte nicht erkennbar sein. Behandlungsgriffe nur allgemein zeigen. Osteopathinnen bitte nur craniale und viszerale Griffe abbilden.

Und Schleichwerbung "Hallo": Wenn Medikamente gezeigt werden, dann nur ohne Aufschrift. Zeitungen ohne Titel, Milchtüten am Tisch mit Produktplatzierung sind tabu!

 

Ich möchte meinen Fachvortrag dafür nutzen, um mich bekannt zu machen, darf ich hierfür meine Anschrift anbieten?

Erstmal nein. Allerdings gibt es hier "Hintertürchen". Natürlich darf auf der Powerpoint Ihr Name und Ihre Anschrift stehen, bzw. dürfen Sie auch ein Handout oder Informationsschreiben aushändigen, auf dem Ihre Anschrift und Telefonnummer vermerkt ist.

Ebenso können Sie Flyer und Visitenkarten an diesem Abend unverbindlich auslegen.

Ich habe mit einem Heilmittelhersteller ein Abkommen, dass er mir Heilmittel günstiger überlässt. Im Gegenzug soll ich sein Unternehmen im Vortrag erwähnen. Darf ich das?

Nein, das wäre Schleichwerbung. Achten Sie darauf, dass Ihr Fachvortrag kein Werbevortrag wird. Seien Sie im Vortrag objektiv, ehrlich und kundenorientiert.

Bitte unterlassen Sie es auch bei Informationsveranstaltungen oder Fachvorträgen Gutscheine oder kostenlose Proben anzubieten.

 

Wie soll ich mich denn nun beschreiben, bei all den Verboten?

 

Wie beschreibe ich nun am besten meine Arbeitsweise?

Schauen Sie darauf, dass Sie objektiv und ehrlich sind. Versprechen Sie nicht die Wirkung einer Methode. Das können Sie nicht, da Menschen verschieden sind und bei manchen wirkt eine Methode und bei manchen nicht. Sie dürfen Ihre Methode XY beschreiben, nur bei der Wirkweise müssen Sie aufpassen. Schreiben Sie also nicht "Die Therapie XY wirkt 100%ig", sondern benutzen Sie folgende Formulierungen:

  • Das Leiden XZ kann unter anderem behandelt werden mit Therapie XY
  • Die Methode XY ist wissenschaftlich nicht belegt
  • Verwende Bilder von Ihnen und Ihren Praxisräumen (NICHT von Körperteilen, die abstoßend wirken)
  • Meine Therapieverfahren und Behandlungen sowie deren Wirkungen sind schulmedizinisch/wissenschaftlich weder bewiesen noch anerkannt.
  • Meine Therapieverfahren und Behandlungen beruhen ausschließlich auf meinem eigenen Erfahrungswissen sowie dem der Naturheilkunde und der Erfahrung von Patient*innen. Der Verlauf und Erfolg der angebotenen Therapien/Behandlungen... hängt stets von individuellen Faktoren der Patient*innen ab. Bei keiner der aufgeführten Therapien/Behandlungen... verspreche oder garantiere ich eine Heilung oder Linderung von (psychischer und/oder körperlicher) Erkrankung.
  • Beschreiben Sie Ihre Arbeitsweise so, als wenn eine Kamera Ihre Arbeit filmen würde. D.h. alles was man SEHEN kann. Sie massieren eine Klientin? Dann können Sie das schreiben. Was das Massieren bei der Klientin auslöst, kann nicht gesehen werden, d.h. Finger weg!
  • Nach Meinung mancher Forscherinnen...; in der Lehre des...,  nach dem Überzeugungssystem der ....besteht der Wirkungszusammenhang darin, dass....; Ich stelle mir vor, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen...: die Theorien und Erfahrungen legen nahe, dass..
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